Gebühren

Als rechtsberatender Beruf ist der Rentenberater gesetzlich verpflichtet. seine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazu ergangenen Vergütungsverzeichnis abzurechnen.

Die Gebühr richtet sich nach dem Gesamtaufwand der mit dem Auftrag verbunden ist. Weitere Kriterien sind u. a. Schwierigkeit des Auftrags und finanzielle Bedeutung des Auftrags für den Mandanten.

Die Kosten einer Erstberatung sind abhängig vom Zeitaufwand und betragen bei Privatpersonen bei einer Beratung von etwa 1 Stunde Dauer 115,00 € einschließlich Mehrwertsteuer. Bei kürzeren Beratungen vermindert sich die Vergütung.

Bei anderen Aufträgen wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen und vereinbart.

Meine Vergütung können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen.
BdF IV B 5-S. 2255-356/97 vom 20.11.1997