schwerbehinderung

Grad der Behinderung bei Diabetikern abhängig vom Therapieaufwand

Bei der Einzel-GdB-Festsetzung der Versorgungsträger bei Diabetikern gibt immer wieder Anlass zu Widersprüchen und Klagen. Oftmals wird in Feststellungsbescheiden nur ein GdB von 20 anerkannt.

Hilfreich kann hier eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.04.2009 sein. Danach ist der Grad der Behinderung abhängig von der Höhe des Therapieaufwands.

Der GdB ist nach diesem Urteil dann relativ niedrig anzusetzen, wenn mit einem geringen Therapieaufwand eine ausgeglichene Stoffwechsellage erreicht wird.

Mit wachsendem Therapieaufwand und instabiler Stoffwechsellage (Anmerkung: Diabetes lässt sich, trotz bewusster Lebensfährung, nur schwer einstellen) steigt der GdB.

Dabei, so dass BSG, kommt es für die GdB-Bewertung auf die Unterscheidung zwischen Typ I und Typ II Diabetikern nicht an.