Unfallversicherung

Verletzung bei einem anlässlich einer Dienstreise stattfindenden Fußballspiel ist als Arbeitsunfall versichert

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Thüringen vom 07.05.2008 kann auch eine bei einem Fußballspiel anlässlich einer Betriebstagung eingetretene Verletzung ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein besonderes, gesteigertes betriebliches Interesse an der Teilnahme der Arbeitnehmer an dem Fußballspiel besteht.

Steht jedoch bei einer Gemeinschaftsveranstaltung des Betriebs bei dem Fußballspiel die Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang. In derartigen Fällen handelt es sich nicht um Arbeitsunfälle.